Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz, der ihre Existenzgrundlage auch in Sondersituationen sichern soll. Dazu gehören Schwerbehinderte nach § 85 SGB IX, Schwangere nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG), Arbeitnehmer in Elternteilzeit nach § 18 BErzGG und Auszubildende nach § 22 BBiG. Über die Bedingungen, Einschränkungen und Fristen wird im Einzelnen informiert.
Sonderkündigungsschutz
Für wen er gilt und wie er ausgestaltet ist
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 404-408
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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