Die Vorteile des Kündigungsschutzgesetzes sind an Bedingungen geknüpft, die für immer weniger Beschäftigte gegeben sind. Eine Grundvoraussetzung für den persönlichen Geltungsbereich ist die Arbeitnehmereigenschaft. Ferner hängt der betriebliche Geltungsbereich von der Größe des Unternehmens ab; bei Arbeitsverträgen vor dem 01.01.2004 gilt eine Grenze ab sechs ständigen Arbeitnehmern, danach liegt die Grenze ab 11 Arbeitnehmern. Der Kündigungsschutz lässt sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15.02.2007 (8 AZR 397/06) bei einem Betriebsübergang nicht als Recht im Sinne des § 613a BGB in den neuen Betrieb mitnehmen, wenn dieser nicht die erforderliche Größe hat. Schließlich können beim Begriff "Betrieb" einzelfallbezogene Umstände eine große Rolle spielen und die Wartezeit von sechs Monaten kann bei mehrfach befristeten Arbeitsverhältnissen je nach Art der Unterbrechung nicht immer erreicht werden.


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    Titel :

    Das Kündigungsschutzgesetz


    Untertitel :

    Und der Kampf um seine Anwendung


    Beteiligte:
    Bost, Susanne (Autor:in) / Fuhrmann, Annette (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 10 ; 563-567


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch