Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat zu zahlreichen Änderungen der Abgabenordnung geführt. Davon betroffen ist unter anderem das Kontenabrufverfahren, mit dem die Finanzbehörden seit April 2004 bestimmte Kontodaten abrufen können, um so die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen. Weiterhin wurden die Auskunftsverweigerungsrechte der Geheimnisträger (z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater) neu gefasst. Schließlich sind Schätzungen künftig auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige dem Kontenabruf nicht zustimmt oder wenn ausländische nahestehende Personen ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Die Änderungen der Abgabenordnung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Der Betrieb ; 60 , 34 ; 1828-1831
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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