Das Jahressteuergesetz 2008 hat auch in der Abgabenordnung (AO) zu einigen Änderungen geführt. Diese betreffen z. B. die Auswirkungen eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens auf die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde (§ 26 AO). Weiterhin soll die Neufassung des § 42 AO den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung von Steuervorteilen eindämmen, und in § 116 AO wurden die Pflichten der Gerichte und Behörden zur Anzeige von Steuerstraftaten erweitert. Der neue § 393 Abs. 3 AO erleichtert schließlich die steuerliche Verwertbarkeit der in einem Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse.
Die Änderungen der Abgabenordnung durch das Jahressteuergesetz 2008
Der Betrieb ; 60 , 47 ; 2558-2561
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Konkur , Steuerrecht , Behörde , Straftat , Gesetzesänderung , Anzeige , Gestaltung , Strafrecht
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