Sofern die Kosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 410 Euro nicht überstiegen, konnte der Unternehmer bisher wählen, ob er sie bereits im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe geltend machen wollte oder nicht. Nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist der sofortige Abzug künftig zwingend, wenn der Wert 150 Euro nicht überschreitet, und für alle Güter im Wert zwischen 150 und 1.000 Euro muss in der Steuerbilanz ein so genannter Sammelposten gebildet werden. Der vorliegende Beitrag legt auch dar, welche Auswirkungen sich daraus für die Handelsbilanz und das Investitionszulagenrecht ergeben.


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    Titel :

    Die Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Handels-, Steuer- und Investitionszulagenrecht nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008


    Beteiligte:
    Wagner, Johann (Autor:in) / Staat, Wendelin (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 44 ; 2395-2398


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch