Im Anhang G der DIN EN 14532-1:2005-02 ist zur Vermeidung von Bindefehlern bei Stumpfnähten an Stahlteilen, die mit Massivdrahtelektroden geschweißt werden, eine Begrenzung der Erzeugnisdicke von 50 mm enthalten. Dies widerspricht aber den guten Praxiserfahrungen, vor allem beim Schweißen von Schienenfahrzeugen oder Schienenfahrzeugteilen sowie von Stahlhochbauten und Stahlbrückenbauten. Deshalb ist diese Begrenzung im Schienenfahrzeugbau und im bauaufsichtlichen Bereich des Stahlbaus nicht bindend. Bindefehler werden heute durch Einsatz eines geprüften Schweißers und Nachweis der Verfahrensqualifikation an Erzeugnisdicken über 50 mm sicher vermieden. Es ist auch nicht einsehbar, warum die Begrenzung im Anhang G vorzugsweise für Stumpfnähte gelten soll. Wichtig ist, dass beim Schweißen von Stumpf- und Kehlnähten bei größeren Bauteildicken zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen wie Schweißen von Arbeitsproben und erhöhter Prüfumfang durch Ultraschallprüfung angewendet werden.
Dürfen an einem über 50 mm dicken Stahlbauteil Stumpfnähte mit Massivdrahtelektroden metall-aktivgeschweißt werden?
der praktiker ; 59 , 7/8 ; 224, 226-227
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Abmessung , Bauteil , Schienenfahrzeug , Schweißen , Schweißnaht , Stahl , Brückenbau , DIN-Norm
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