Die Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber von Männern im Entgelt ist nach Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht zulässig, wie Art. 141 des EU-Vertrages, die Rechtsprechung des EuGH, Art. 3 Abs. 2 GG und das AGG zeigen. Dennoch zeigt eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes des DGB (WSI), dass immer noch 22 % der Frauen weniger verdienen als Männer. Deshalb ist die betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer dazu aufgerufen, die innerbetrieblichen Lohnstrukturen zu kontrollieren und mit Hilfe des geltenden Rechtes und der Tarifverträge für eine Gleichbehandlung zu sorgen.


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    Titel :

    Niedrigeres Entgelt bei Frauen


    Untertitel :

    Falsche Eingruppierung - welche Rechtsgrundlagen gibt es?


    Beteiligte:
    Ohl, Kay (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 6 ; 333-338


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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