Die Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber von Männern im Entgelt ist nach Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht zulässig, wie Art. 141 des EU-Vertrages, die Rechtsprechung des EuGH, Art. 3 Abs. 2 GG und das AGG zeigen. Dennoch zeigt eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes des DGB (WSI), dass immer noch 22 % der Frauen weniger verdienen als Männer. Deshalb ist die betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer dazu aufgerufen, die innerbetrieblichen Lohnstrukturen zu kontrollieren und mit Hilfe des geltenden Rechtes und der Tarifverträge für eine Gleichbehandlung zu sorgen.
Niedrigeres Entgelt bei Frauen
Falsche Eingruppierung - welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 6 ; 333-338
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gleichbehandlung geringfügig Beschäftigter beim Entgelt
IuD Bahn | 2005
|Entgelt und Leistung regeln - aber wie?
IuD Bahn | 2007
|Aberle: Entgelt "spreizen" - Ewers: Club gründen
IuD Bahn | 1994
|Entgelt gestalten - orientiert an Leistung, Ergebnis und Erfolg
IuD Bahn | 2001
|BNetzA: Singuläres Entgelt bei Anschluss an die Sammelschiene
Online Contents | 2006