Zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs auf der Lötschberg-Basisstrecke und durch den 34,6 km langen Lötschberg-Basistunnel ist eine, durch das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) zu erteilende Betriebsbewilligung erforderlich. Zu deren Erlangung muss die künfige Betreiberin, die BLS AG, zusammen mit der Bauherrin, der BLS AlpTransit AG, und anderen am Bau Beteiligten den Nachweis für Sicherheit und Betriebstauglichkeit des Lötschberg-Basistunnels unter Anwendung der RAMS-Norm 50126-1 erbringen und weitere vom BAV verfügte Auflagen erfüllen. Unter Führung der BLS wurde Anfang 2005 eine Arbeitsgruppe für Bewilligung und Sicherheitsnachweis (AGr B+S) gegründet, die dafür zuständig ist, die zur Bewilligung erforderlichen Nachweise zu planen und rechtzeitig beim BAV einzureichen. Die AGr B+S hat einen RAMS-Plan erstellt und mit dem BAV eine gestaffelte Einreichung der zu erstellenden Nachweispläne und -dokumente vereinbart. Die ENOTRAC AG wurde von der BLS mit der operativen Prozessführung beauftragt. Der RAMS-Prozess mit den entsprechenden Anforderungen, dem Aufbau der Nachweise und den Nachweismethoden wird im Beitrag beschrieben.
RAMS-Prozess für die eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung des Lötschberg-Basistunnel
RAMS process for the authorisation of commercial operation through the Lötschberg basetunnel
eb - Elektrische Bahnen ; 105 , 4-5 ; 254-259
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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