Häufig richten Arbeitgeber so genannte Arbeitszeitkonten ein, auf denen Arbeitnehmer einen Teil ihres Entgelts ansparen können, um später unter Fortzahlung der Bezüge für eine gewisse Zeit freigestellt zu werden. Laufen diese Konten über einen längeren Zeitraum, so können sich darauf erhebliche Guthaben ansammeln. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers wird es dem Arbeitnehmer allerdings kaum gelingen, seine ausstehenden Forderungen vollständig durchzusetzen. Daher schreibt das Vierte Sozialgesetzbuch eine Insolvenzsicherung vor, mit deren Einzelheiten sich das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2005 befasst hat.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Arbeitszeitkonten: Erkenntnisse zur Insolvenzsicherungspflicht für Langzeitkonten


    Untertitel :

    Anmerkung zum BAG-Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 -


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 18 ; 1029-1030


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Finanzierung von Langzeitkonten

    Hessling, Michael | IuD Bahn | 1997


    Konjunktur der Langzeitkonten

    Kiesche, Eberhard / Wilke, Matthia | IuD Bahn | 2007


    Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten

    Perreng, Martina | IuD Bahn | 2008


    Arbeitszeitkonten und Insolvenzschutz

    Perreng, Martina | IuD Bahn | 2006


    Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten

    Hamm, Ingo | IuD Bahn | 2005