Häufig richten Arbeitgeber so genannte Arbeitszeitkonten ein, auf denen Arbeitnehmer einen Teil ihres Entgelts ansparen können, um später unter Fortzahlung der Bezüge für eine gewisse Zeit freigestellt zu werden. Laufen diese Konten über einen längeren Zeitraum, so können sich darauf erhebliche Guthaben ansammeln. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers wird es dem Arbeitnehmer allerdings kaum gelingen, seine ausstehenden Forderungen vollständig durchzusetzen. Daher schreibt das Vierte Sozialgesetzbuch eine Insolvenzsicherung vor, mit deren Einzelheiten sich das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2005 befasst hat.
Arbeitszeitkonten: Erkenntnisse zur Insolvenzsicherungspflicht für Langzeitkonten
Anmerkung zum BAG-Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 -
Der Betrieb ; 60 , 18 ; 1029-1030
2007-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitnehmer , Arbeitszeit , Konkur , Lohn , Arbeitgeber , Rechtsprechung , Urteil
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