Durch die Einführung des deutschen Fahrzeugeinstellungsregisters beim Eisenbahn-Bundesamt auf dem Wege der EU-Interoperabilität ändern sich Form und Logik der IT-gestützten Nummernaufschriften. Die bisherigen, ab 1972 gültigen DB-Schema der 6 Ziffern plus Prüfziffer (PZ) werden geändert. Anstelle der 3-stelligen Baureihen-Nr. steht nun eine 4-stellige Baureihe. Die 12-stellige Einstellungsnummer, die aus 11 Ziffern je 0-9 mit Bindestrich vor der PZ 0-9 besteht, wird ergänzt um das Landeskürzel (LK) von Straßenfahrzeugen, sowie eine 2- bis 5-stellige Fahrzeughalterkennzeichnung, die europaweit nur einmal vorkommen darf. z. B. 91 80 6110 297-9 D-DB. Die fortan gültige Tfz-Kennung gliedert sich in: Tfz-Typklasse (2-stellig: 90-99; die 9 kennzeichnet Tfz gegenüber Personen- und Güterwagen); Landeskürzel = 80 für Deutschland; 4-stellige Baureihe (anstelle der bisherigen 3-stelligen); laufende Nummer bzw, Unter-BR; Prüfziffer, Landeskürzel D und schließlich Tfz.-Halter-Kennung (VKM). Die Anmeldung beim EBA-Register ist für Neuinbetriebnahmen von Schienenfahrzeugen und entsprechende Umbauten ab 2007 obligatorisch. Der Beitrag beschreibt die Hintergründe und die Logik der TFZ-Nummerung. Eine Tabelle stellt bisherige Nummern und künftige Nummern von Tfz gegenüber. Eine weitere Tabelle stellt die Berechnung der TSI-angewandten Prüfziffer PZ dar.


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    Titel :

    Anpassung der Triebfahrzeugnummern an die EU-Interoperabilität



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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