Dem EU-Gedanken des freien Warenverkehrs folgend, bilden Interoperabilitätsrichtlinien (IR) im Eisenbahnwesen den Grundstein für eine Harmonisierung nationaler Gesetze und Produktionsverfahren. Jede IR erfordert für jedes Teilsystem eine Technische Spezifikation (TSI), die zumeist den grundlegenden Rahmen vorgibt und für technische Details auf geltende europäische Normen verweist. Neben der Grundstruktur von IR, beteiligte Stellen und Prüfmodule erläutert der Beitrag u.a. die gängigen Zertifizierungs- bzw. Inbetriebnahmeverfahren und weist auf Hemmnisse hin, die eine rasche Standardisierung und Vereinheitlichung auch noch in den nächsten Jahren verzögern werden. Hierzu zählen vor allem die Koexistenz alter und neuer (nationaler) Richtlinien, fehlende Normen sowie komplizierte Verfahren zur Überarbeitung der zumeist in Federführung durch die europäische Eisenbahnagentur erarbeiteten TSI.
Technische Spezifikation Interoperabilität
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 101-112, 114
2008-01-01
14 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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