Unter Arbeitnehmerhaftung versteht man die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei betrieblicher Tätigkeit. Bei Personenschäden auf Grund von Arbeitsunfällen greift das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Für alle übrigen Schäden gibt es keine expliziten gesetzlichen Regelungen, sondern ein sehr differenziertes Richterrecht für den innerbetrieblichen Schadensausgleich. Die Arbeitnehmerhaftung ist nach geltender Rechtsprechung bei allen Tätigkeiten aus betrieblicher Veranlassung nach einem dreistufigen Haftungsmodell beschränkt. Der Autor erläutert die Grundsätze und mit einigen Beispielen verschiedene Spezialfälle wie z. B. die Haftung des Betriebsrates, von Leiharbeitnehmern sowie von Auszubildenden, die Haftung bei Schädigung unter Arbeitskollegen oder die Mankohaftung. Die Arbeitgeberhaftung wird in I0755171 behandelt.
Die Haftung des Arbeitnehmer
Die wesentlichen Grundlagen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 2 ; 85-92
2007-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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