Seit 2007 ordnet der Gesetzgeber Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich der Privatsphäre zu. Eine Ausnahme besteht jedoch für sog. Fernpendler, die ihre Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer weiterhin wie Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (Selbständige) steuerlich absetzen können. Die Entfernungspauschale beträgt unverändert 0,30 Euro pro Kilometer und ist in der Regel auf 4.500 Euro jährlich beschränkt. Es wird stets nur eine Fahrt pro Tag berücksichtigt, auch wenn der Steuerpflichtige tatsächlich mehrmals täglich zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin- und herfährt.


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    Titel :

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten


    Untertitel :

    Die neue Entfernungspauschale ab 2007 unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 1.12.2006


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 1 ; 17-22


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch