In der neuen Fassung der Fahrdienstvorschriften der Schweizer Bahne (FDV), gültig ab 2.07.2006, wurde die Karenzzeit für den Triebfahrzeugführer (Tf) für alle elektrisch betriebenen und damit praktisch alle Eisenbahnstrecken in der Schweiz amtlich auf Null gesetzt worden, nachdem bisher galt, mit "Fahrt auf Sicht weiterzufahren", wenn der Tf feststellt, dass die "Fahrleitung länger als etwa 30 Sekunden spannungslos bleibt". Die BLS Lötschbergbahn hatte die Toleranz-Regel allerdings schon seit 1992 dahin verschärft, "sofort" auf Sicht weiterzufahren", um sich den europäischen Positionen anzupassen. Bei der DB AG wird dies geregelt in der KoRil 492.0005 "Triebfahrzeuge führen - Fachteil elektrische Triebfahrzeuge" als Nachfolgerin der klassischen DV 948 B/2 gültig ab 1.04.2003 und unverändert ab 01.09.2004, wo es heißt: "Kehrt die Fahrdrahtspannung nach 1 Minute zurück? > Nein: Stromabnehmer senken, an der nächsten geeigneten Stelle anhalten". Ähnlich wird dies in Frankreich seit 1996 geregelt. Der Beitrag vergleicht die Regelungen bei Spannungsausfall in verschiedenen Ländern (Schweiz, Deutschland, Frankreich) und stellt anschaulich dar, wie es nach Primärereignissen jeglicher Art, vom Ast im Einzelmastausleger bis zu den Fahrzeug- und Brückentrümmern im Bahnhof Eschede, auf die ersten Sekunden ankommt.


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    Titel :

    Null-Toleranz-Regel bei Spannungsausfall in der Schweiz und Österreich



    Erschienen in:

    eb - Elektrische Bahnen ; 104 , 8-9 ; 444-446


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch