Sachzuwendungen wie die Bewirtung in VIP-Logen oder die Durchführung sog. Incentive-Reisen für Geschäftspartner oder eigene Mitarbeiter können der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Bisher gab es zur Abgeltung dieser Steuer durch den Zuwendenden lediglich Verwaltungsanweisungen, doch sieht das Jahressteuergesetz 2007 einen neuen § 37b Einkommensteuergesetz vor. Demnach kann der Zuwendende die Steuer pauschal mit 45 % übernehmen. Die Höhe des Steuersatzes berücksichtigt, dass die Steuerersparnis für den Zuwendungsempfänger ihrerseits im steuerlichen Sinne eine Einnahme darstellt. Der Zuwendungsempfänger ist von der Abgeltung zu unterrichten.


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    Titel :

    Pauschalisierung der Einkommensteuer auf Sachzuwendungen ab 2007


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 43 ; 2307-2310


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch