Die Schaffung von transeuropäischen Netzen (TEN) in Europa wurde im EG-Vertrag (EGV), Artikel 154 bis 156 begründet. Das Ziel ist die Errichtung einer modernen Infrastruktur im Bereich des Verkehrs, der Telekommunikation und der Energie. Beim Verkehr soll der Anteil der Eisenbahn wesentlich verstärkt werden. Die Europäische Gemeinschaft fördert Transeuropäische Netze, indem sie Leitlinien aufstellt, Aktionen durchführt, die sich ggf. als notwendig erweisen, um die Interoperabilität der Netze zu gewährleisten, insbesondere im Bereich der Harmonisierung der technischen Normen. Ferner finanziert sie Vorhaben von gemeinsamen Interesse teilweise mit, insbesondere durch Anleihbürgschaften, Zinszuschüsse oder Durchführbarkeitsstudien, und sie kann über Kohäsionsfonds Projekte finanzieren. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Möglichkeiten der Förderung der Transeuropäischen Netze.


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    Titel :

    Europäisches Recht: Förderung der Transeuropäischen Netze



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch