In Deutschland wurde nun auch die EG-Berufskraftfahrer-Richtlinie (2003/59/EG) in nationales Recht umgesetzt, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) traten Anfang September 2006 in Kraft. Nun müssen Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C, D oder entsprechender Varianten zusätzliche Qualifikationen nachweisen, wenn das Führen von z. B. Linienbussen ihre Hauptbeschäftigung darstellt. In der Grundqualifikation ist die Ausbildung zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" enthalten, eine Weiterbildung zu festgelegten Themen im Umfang von 30 Zeitstunden muss zusätzlich absolviert werden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehören zu den Lernzielen, was besonders von den BG BAHNEN begrüßt und unterstützt wird. Die Berufsgenossenschaften wollen ein Moderationskonzept für die Fahrerschulung erarbeiten und anbieten.
EG-Richtlinie umgesetzt: Qualifizierung von Berufskraftfahrern
Das Warnkreuz ; 4 ; 17
01.01.2006
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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