Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierungen anhand bestimmter Merkmale wie Alter oder Geschlecht verbietet, gilt grundsätzlich auch im Arbeitsrecht, doch enthält es eine Ausnahmevorschrift, nach der Kündigungen allein nach den kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen sind. Eine weitere Besonderheit des AGG besteht darin, dass das Lebensalter bei betriebsbedingten Kündigungen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin im Rahmen der Sozialauswahl berücksichtigt werden darf. Der Beitrag setzt sich kritisch mit diesen Sonderregelungen auseinander und beurteilt sie teilweise als europarechtswidrig.
Kündigungsschutz im Spannungsfeld zwischen Gleichbehandlungsgesetz und europäischem Antidiskriminierungsrecht
Der Betrieb ; 59 , 34 ; 1842-1847
2006-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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