Aus juristischer Sicht können Dienstleistungskonzessionen nicht im rechtsfreien Raum vergeben werden, wegen des Risikos der Nichtigkeit des Vertrages ist die Konzessionsvergabe immer für den Wettbewerb zu öffnen. Soweit eine Konzession aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung auch für ausländische Wettbewerber potentiell interessant ist, kann sie nicht direkt und unter Ausschluss des Wettbewerbs vergeben werden. Der Markt muss sich am Wettbewerb beteiligen können, wenn nicht eine Befreiung von den Wettbewerbserfordernissen nach den Ausnahmetatbeständen des Kartellvergaberechts vorliegt.
Transparenz und Gleichbehandlung: Verfahrensanforderungen bei der Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen als Dienstleistungskonzession
Verkehr und Technik ; 59 , 10 ; 418-421
2006-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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