Die EU-Verordnung 1370/2007 über die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und das formale Vergaberecht überlassen es dem Aufgabenträger, Verkehrsdienste selbst zu erbringen oder hiermit Dritte zu beauftragen. Ist keine Selbsterbringung gegeben, muss ein wettbewerbliches Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrensvorgaben der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) stattfinden, das sich nach den Vorgaben des Kartellvergaberechts richtet. Formale oder inhaltliche Verstöße mindern für den Interessenten die Chancen eines Zuschlages und bergen für den Vergebenden das Risiko eines Vergabenachprüfungsverfahrens in sich.


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    Titel :

    Mehr Vergabewettbewerb um ÖPNV-Dienstleistungen


    Untertitel :

    Chancen und Risiken förmlicher Vergabeverfahren rechtssicher



    Erschienen in:

    Verkehr und Technik ; 61 , 9 ; 347-352


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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