Die wichtigsten Faktoren bei Warngeräten auf Gleisbaustellen sind der Pegel und der Abstand zur Lärmquelle. ERRI 158 fordert einen Signal-Geräuschpegelabstand von 3 dB(A) für kollektive und 5 dB(A) für individuelle Warnmittel, DIN 33404 Teil 3 einen solchen von 15, 10 oder 7 dB(A) je nach Messverfahren. Als akustisches Warnmittel sind Warnhörner mit fester Lautstärkeneinstellung einzusetzen. Warnhörner mit automatisch proportionaler Lautstärkensteuerung (je nach dem am Horn gemessenen Lärmpegel) sind ungeeignet. In der Praxis haben sich Warnhörner in Kombination mit optischen Warnmittel bewährt. Einen neuen Weg geht das individuelle Funkwarnmittel, das die Warnung per Funk direkt bei jedem Mitarbeiter empfängt, in ein akustisches Signal umwandelt und auf den Ohrhörern aufgibt. Der akustische Risikofaktor Abstand ist ausgeschaltet und die hörbare Lautstärke der Warnung ist unangängig von der Position des Mitarbeiters und den Lärmquellen auf der Gleisbastelle.


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    Titel :

    Akustische Warngeräte für Gleisbaustellen


    Weitere Titelangaben:

    Acoustic warning systems for track worksite



    Erschienen in:

    EI - Der Eisenbahningenieur ; 57 , 9 ; 76-78, 80-83


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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