Flurförderfahrzeuge, die mit Flüssiggas, Dieselmotor oder Batterie betrieben werden, unterliegen in Deutschland hinsichtlich eines gesetzlich korrekten Betriebes der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D 27. Vorschriften wie diese dienen der Vermeidung von Unfällen durch beispielsweise ungeschultes Personal oder unsachgemäßen Umgang mit Maschinen und Geräten. In der Vorschrift werden die Pflichten des Unternehmers und des Fahrers eindeutig definiert, beide sind für deren Einhaltung verantwortlich. Ergänzend liefern die Berufsgenossenschaften, die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsichtsämter Informationen zum Umgang mit Flurförderzeugen.
Eindeutige Bestimmungen
Güterverkehr ; 55 , 9 ; 73
2006-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2010
|Eindeutige Zielvorgaben: Fahrerassistenz
Kraftfahrwesen | 2006
|Eindeutige Zuordnung der Zugnummern
IuD Bahn | 2009
|ISO-Reifennormung - Eindeutige Bezeichnungen, vieldeutiges Programm
Kraftfahrwesen | 1980
|MARKTE - Facility Management - Eindeutige Kriterien bringen Klarheit
Online Contents | 2007