Um die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb, in dem bisher ein Verbandstarifvertrag gilt, individuell anzupassen, kann ein sog. Firmentarifvertrag abgeschlossen werden. Sofern der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied und damit tarifgebunden ist, verdrängt dieser spezielle Firmentarifvertrag den allgemeineren Verbandstarifvertrag. Wird jedoch bei fehlender Tarifbindung des Arbeitnehmers lediglich im Einzelarbeitsvertrag auf den Verbandstarifvertrag verwiesen, so hängt es unter anderem von der Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband sowie vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab, ob der neue Firmentarifvertrag in diesem Arbeitsverhältnis gilt oder nicht.
Tarifwechsel durch Firmentarifvertrag
Der Betrieb ; 59 , 19 ; 1054-1059
2006-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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