Die Wahlordnung für Betriebsratswahlen verlangt vom Wahlvorstand im Laufe des Verfahrens verschiedenen Bekanntmachungen. Herkömmlich geschieht dies durch Auslegung oder Aushang von Wählerlisten, Wahlausschreiben usw., doch lässt die Wahlordnung auch die ergänzende elektronische Bekanntmachung zu. Soll die Bekanntmachung aber ausschließlich elektronisch erfolgen, so muss gewährleistet sein, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis davon nehmen können und dass die Mitteilung nur durch den Wahlvorstand selbst geändert werden kann. Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Bewerbern das Intranet des Betriebs für Wahlwerbung zur Verfügung stellen muss.


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    Titel :

    Elektronische Kommunikation bei Betriebsratswahlen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 6 ; 334-338


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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