Um in Lagern oder Werkstätten die vorgeschriebene Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich geklärt werden, ob ein Explosionsrisiko besteht, Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich sind und ein Explosionsschutzdokument erstellt werden muss. Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes wird oft als lästiger bürokratischer Zwang empfunden. Der Aufbau des Dokuments ist in der BetrSichV nicht vorgegeben und kann daher weitgehend frei gestaltet werden. Im Beitrag werden die wesentlichen Inhalte des aufzustellenden Explosionsschutzdokumentes, wie sie in der Explosionsschutz-Regel - GUV-R 104, Abschnitt E 6, beschrieben werden, behandelt (Angabe des Betriebsbereiches, Verantwortlicher, bauliche und geographische Gegebenheiten, Verfahrens- und Tätigkeitsbeschreibung, Stoffdaten, Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und Beschreibung des Schutzkonzeptes mit der Zoneneinteilung, Organisatorische Maßnahmen).
Das Explosionsschutzdokument nach der Betriebssicherheitsverordnung
BahnPraxis W ; 1 ; 3-5
2006-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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