Freistellungen (auch Suspendierungen genannt) haben in der arbeitsrechtlichen Praxis stark zugenommen. Die Sozialversicherungsträger wollen zukünftig bei Freistellungen prüfen, ob überhaupt noch ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Dies haben sie in einer Besprechung vom 5./6. Juli 2005 vereinbart. Betroffenen Arbeitnehmern droht durch diese gemeinsame Linie der Rentenversicherung, Bundesagentur und Kranken- sowie Pflegekassen das ungewollte Herausfallen aus dem Versicherungsschutz. Der Beitrag geht einigen Fragen zum Thema Freistellung bzw. Suspendierung nach: Wann wird von einer einseitigen, wann von einer einvernehmlichen Freistellung gesprochen? Sind Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen zulässig? Kann der Arbeitnehmer während der Freistellung in Urlaub fahren, frei über seine Zeit verfügen? Kann die Freistellung widerrufen werden? Besteht eine Fortzahlung des Entgelts bzw. die Anrechnung des Resturlaubs bei einer unberechtigten und berechtigten Freistellung? Kann der Arbeitnehmer einer anderweitigen Tätigkeit nachgehen? Es wird weiter auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen sowie auf die Möglichkeiten des Betriebsrates eingegangen.
Suspendierung von Arbeitnehmern
Ein Überblick über die damit verbundenen Rechtsprobleme und ihre Lösungsmöglichkeiten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 2 ; 74-82
2006-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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