Das Handelsgesetzbuch enthält in seinen §§ 452 ff. Sondervorschriften für den Multimodal-Vertrag, der z. B. vorliegt, wenn die Beförderung des Frachtguts per Schiff und Bahn erfolgt. Betrachtet man allerdings schon die Umfuhr der Güter in einem Seehafen-Terminal als eigene Teilstrecke, so wird häufig auch ohne Beteiligung von Bahn oder Lkw statt des Seefrachtvertrags ein Multimodal-Vertrag anzunehmen sein. Zu beachten ist aber, dass dieser ergänzend voraussetzt, dass die Parteien ohne den Gesamtbeförderungsvertrag einen eigenen Vertrag über den fraglichen Transport abgeschlossen und ihn nicht einer anderen Strecke als Nebenleistung zugeordnet hätten.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Der Teilstreckenvertrag beim Multimodal-Vertrag


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Transportrecht ; 28 , 5 ; 203-206


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Aufsätze - Der Teilstreckenvertrag beim Multimodal-Vertrag

    Bartels, Joachim F. | Online Contents | 2005



    Der Vertrag

    Groth, Heinrich | IuD Bahn | 1995


    Streit über Vertrag eskaliert

    Ebber, Lothar / Engel, Rainer | IuD Bahn | 2008


    ADAC Car-Sharing Vertrag

    Allgemeiner Deutscher Automobil-Club, Fachbereich Verkehrstechnik | SLUB | 2006