Im Oktober 2005 hat sich der Finanzministerrat der EU auf eine neue Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung verständigt und dabei den Regelungsbereich der bisherigen Richtlinie deutlich ausgeweitet. So werden neben dem Zugang zum Beruf des Abschlussprüfers, der erforderlichen Registrierung und den ethischen Grundsätzen z. B. auch die anzuwendenden Prüfungsstandards und das Erfordernis einer externen Qualitätskontrolle geregelt. Außerdem gibt es Sonderregelungen für Prüfer, die in Unternehmen von öffentlichem Interesse tätig sind, zu denen unter anderem Banken und Versicherungsunternehmen gehören. Schließlich wird auch die Bedeutung der Berufsaufsicht gestärkt.
Modernisierte EU-Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung
Der Betrieb ; 58 , 49 ; 2645-2650
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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