Im Januar 2005 hat der Europäische Gerichtshof ein bemerkenswertes Urteil zu den Grenzen des Anwendungsbereichs des Vergaberechts und genauer zu der Frage, wann ein Inhouse-Geschäft vorliegt, gefällt: Ist neben dem öffentlichen Auftraggeber ein privates Unternehmen an einem potenziellen Auftragnehmer gesellschaftsrechtlich beteiligt, so scheidet ein Inhouse-Geschäft aus und der Auftrag muss öffentlich ausgeschrieben werden. Dies hat weitreichende Konsequenzen, z. B. für die europaweite Ausschreibung des Energiebedarfs gemeindlicher Liegenschaften, wenn private Unternehmen an ihren Stadtwerken beteiligt sind. Ebenso wie in dem genannten Beispiel haben zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes - nach der europarechtskonformen Umsetzung des europäischen Vergaberechts in deutsches Recht (seit 1999) - entscheidende Weichen auf dem Gebiet des Vergaberechts gestellt. Im Beitrag werden einige dieser Entscheidungen vorgestellt und ein überblick über die neuere Rechtsprechung des EuGH ab 2004 gegeben.
Neue europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht
Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen ; 28 , 4 ; 399-409
01.01.2005
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Das neue Vergaberecht: Was lange währt, wird endlich gut. Oder?
IuD Bahn | 2009
|Online Contents | 1998
Bundeswirtschaftsminister novelliert das Vergaberecht
IuD Bahn | 2005
|MARKT UND RECHT - Vergaberecht "trifft" ÖPNV
Online Contents | 2013
|Nochmals Bahnwerkstätten: Regulierung versus Vergaberecht
IuD Bahn | 2013
|