Im Januar 2005 hat der Europäische Gerichtshof ein bemerkenswertes Urteil zu den Grenzen des Anwendungsbereichs des Vergaberechts und genauer zu der Frage, wann ein Inhouse-Geschäft vorliegt, gefällt: Ist neben dem öffentlichen Auftraggeber ein privates Unternehmen an einem potenziellen Auftragnehmer gesellschaftsrechtlich beteiligt, so scheidet ein Inhouse-Geschäft aus und der Auftrag muss öffentlich ausgeschrieben werden. Dies hat weitreichende Konsequenzen, z. B. für die europaweite Ausschreibung des Energiebedarfs gemeindlicher Liegenschaften, wenn private Unternehmen an ihren Stadtwerken beteiligt sind. Ebenso wie in dem genannten Beispiel haben zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes - nach der europarechtskonformen Umsetzung des europäischen Vergaberechts in deutsches Recht (seit 1999) - entscheidende Weichen auf dem Gebiet des Vergaberechts gestellt. Im Beitrag werden einige dieser Entscheidungen vorgestellt und ein überblick über die neuere Rechtsprechung des EuGH ab 2004 gegeben.


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    Titel :

    Neue europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht




    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    11 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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