Der Streit um die Anerkennung einer Berufskrankheit gehört zu den schwierigsten Materien im Sozialrecht. Aus der Regelungssystematik geht hervor, dass nur die Erkrankungen, die in die Berufskrankheiten-Liste (ein Auszug aus der Liste findet sich im Beitrag) aufgenommen wurden, unter den in der Liste näher beschriebenen Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden (so genanntes Listenprinzip). Das heißt, abgesehen von der Öffnungsklausel, können als Berufskrankheit nicht alle durch die versicherte Tätigkeit als ArbeitnehmerIn verursachten Krankheiten anerkannt werden, sondern nur bestimmte. Die Berufskrankheiten sind heute in § 9 SGB VII geregelt. Der Beitrag beschreibt die Voraussetzungen und die Ansprüche, die die Beschäftigten in Bezug auf Berufskrankheiten haben. Es wird eingegangen auf die heutige Rechtslage, das Einführen einer neuen Berufskrankheit, das Anerkennen von Berufskrankheiten im Einzelfall, die Öffnungsklausel, die Frage, wann keine Berufskrankheiten vorliegen sowie auf die Zuständigkeit und Leistungen.
Berufskrankheiten
Was sind die Voraussetzungen und welche Ansprüche haben die Beschäftigten?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 9 ; 542-546
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
British Library Online Contents | 2015
|Berufskrankheiten der Wirbelsäule
IuD Bahn | 1994
|British Library Online Contents | 2010
|Unfälle und Berufskrankheiten weiter abnehmend
IuD Bahn | 2003
|Berufskrankheiten türkischer Arbeitnehmer in Deutschland
IuD Bahn | 2000
|