Am 01.01.1993 wurde die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BeKV) in Kraft gesetzt. Damit sind drei Berufskrankheiten, die bandscheibenbedingte Erkrankungen des Lenden- bzw. Halswirbels betreffen, als sogenannte Listenerkrankungen aufgenommen worden. Die für die Anerkennung solcher Erkrankungen notwendigen Voraussetzungen werden erläutert. U. a. muß eine langjährige Wirbelsäulen-Überbeanspruchung vorliegen durch Heben und Tragen schwerer Lasten und/oder Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung (Nr. 2108); Tragen schwerer Lasten auf der Schulter (Nr. 2109); überwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen (Nr. 2110).
Berufskrankheiten der Wirbelsäule
Tiefbau - BG ; 106 , 9 ; 554-558
1994-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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