Nach einer wirksamen Kündigung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet. Allerdings räumt die Rechtsprechung in einigen Fällen die Möglichkeit ein, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat. Dies ist dann der Fall, wenn auf Grund einer maßgeblichen Änderung der Sachlage der Kündigungsgrund entfällt und z.B. bei einer Kündigung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung die Unschuld des Arbeitnehmers bewiesen wird. Die verschiedenen Bedingungen für einen Wiedereinstellungsanspruch und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates werden beschrieben..


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    Titel :

    Wiedereinstellungsansprüche nach Kündigung


    Untertitel :

    Wann er besteht und welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 429-432


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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