In einer Aktiengesellschaft sind die Abberufung eines Vorstandsmitglieds und die Kündigung seines Anstellungsvertrags Aufgabe des Aufsichtsrats. Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, so ist die zweiwöchige Frist des § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einzuhalten. Eine unwirksame Kündigung kann daher nicht einfach später wiederholt werden. Probleme entstehen häufig bei der Mitteilung an den Betroffenen, denn dieser kann die Kündigung gemäß § 174 S. 1 BGB zurückweisen, wenn die Vertretungsbefugnis des ihn informierenden Aufsichtsratsvorsitzenden nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird.


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    Titel :

    Formelle Wirksamkeitsanforderungen an die Abberufung eines Vorstandsmitglieds und die Kündigung seines Anstellungsvertrag


    Untertitel :

    Zugleich Besprechung des Urteils des OLG Düsseldorf vom 17.11.2003 - I-15 U 225/03


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 10 ; 539-545


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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