Der Bundesrat stimmte am 17.06.2005 dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zu. Nach § 3a des novellierten EnWG unterliegt damit auch der Fahrstrom der DB Energie GmbH der Regulierung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Das Netzwerk Privatbahnen begrüßte die Entscheidung; Energiekosten machen 20 % der Gesamt-Traktionskosten aus und das Gerichtsverfahren eines EVU wegen überhöhter Strompreise ist noch anhängig.
Netzagentur reguliert Fahrstrom
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 59 , 73 ; 2
01.01.2005
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Deutschland reguliert am schärfsten/Kommentar: Im Idealfall überflüssig
IuD Bahn | 2006
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