Der Bundesrat stimmte am 17.06.2005 dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zu. Nach § 3a des novellierten EnWG unterliegt damit auch der Fahrstrom der DB Energie GmbH der Regulierung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Das Netzwerk Privatbahnen begrüßte die Entscheidung; Energiekosten machen 20 % der Gesamt-Traktionskosten aus und das Gerichtsverfahren eines EVU wegen überhöhter Strompreise ist noch anhängig.


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    Titel :

    Netzagentur reguliert Fahrstrom


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch