Mit der Rentenreform 2000/2001 und den Neuregelungen im Alterseinkünftegesetz 2004 ist die betriebliche Altersversorgung zu einer interessanten Alternative geworden. Allerdings gelten für sie - anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung und ab 2006 auch für private Riester-Verträge - keine Unisex-Tarife. Somit werden Frauen zusätzlich zu ihrer unterschiedlichen Erwerbsbiografie beim Rentenbezug benachteiligt, so dass Unisex-Tarife dringend geboten sind.


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    Titel :

    Gleichbehandlung von Frauen und Männern


    Untertitel :

    Ein wirksamer Schutz zur Vermeidung von Altersarmut bei Frauen?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 3 ; 151-155


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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