In Deutschland wird immer noch darum gestritten, ob die EG-Verordnung 1191/69 auf Genehmigung und Finanzierung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen (im Sinne von § 8 Abs. 4 PBefG) anwendbar ist, oder ob es in Deutschland europarechtskonform eine Ausnahme für Nahverkehrsunternehmen geben soll. Hessen geht einen Sonderweg, es hält die Ausnahme in § 8 Abs. 4 PBefG nicht für rechtssicher (Erlass vom 12. März 2004). Das niedersächsische OVG Lüneburg ist dem nun entgegengetreten (Urteil vom 16. September 2004) Demnach sind auch Verkehre, die auf Zuschüsse des Aufgabenträgers angewiesen sind, regelmäßig eigenwirtschaftlich und fallen nicht unter die EG-Verordnung 1191/69.
OVG Lüneburg bestätigt: Bereichsausnahme ist rechtssicher
Eigenwirtschaftliche Verkehre auch bei Zuschüssen des Aufgabenträgers von der EG-Verordnung 1191/69 ausgenommen
Der Nahverkehr ; 23 , 3 ; 11-13
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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