Die im Eisenbahnwesen genutzten Anlagen der Signal- und Telekommunikationstechnik ("STE") wie Funk- oder Brandmeldeeinrichtungen müssen im Zuge der Gewährleistung uneingeschränkter Betriebssicherheit turnusmäßig instand gehalten werden. Auf Basis der technischen Grundlagen und Verwaltungsvorschriften wie die BAU-STE erläutert der Artikel, welche Anlagen wie und durch wen zu prüfen und zu fristen sind. So besitzt beispielsweise jede STE ein Anlagenbuch, in das alle relevanten Komponenten und deren baulichen Änderungen und regelmäßigen Untersuchungen festgehalten werden. Das EBA wird über den Zustand jeder Anlage informiert und ist auch oberste Baugenehmigungs- und Aufsichtsbehörde.
Instandhaltung von Telekommunikationsanlagen aus Sicht der Aufsichtsbehörde
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 131-139
01.01.2005
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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