Eingriffe in die Betriebsanlagen der Eisenbahn dürfen die Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen der Leit- und Sicherheitstechnik (LST), die in den Richtlinien 482.9001 und 892.0105 geregelt ist. Die durchzuführenden Tätigkeiten sind dabei von der technischen Fachkraft in das Arbeits- und Störungsbuch einzutragen. Mit Beispielen wird das einzuhaltende Verfahren erläutert.


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    Titel :

    Arbeits- und Störungsbucheinträge


    Untertitel :

    Betriebssicherheit


    Beteiligte:
    Röpke, Bernd (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 33 , 3 ; 164-167


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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