Eingriffe in die Betriebsanlagen der Eisenbahn dürfen die Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen der Leit- und Sicherheitstechnik (LST), die in den Richtlinien 482.9001 und 892.0105 geregelt ist. Die durchzuführenden Tätigkeiten sind dabei von der technischen Fachkraft in das Arbeits- und Störungsbuch einzutragen. Mit Beispielen wird das einzuhaltende Verfahren erläutert.
Arbeits- und Störungsbucheinträge
Betriebssicherheit
Deine Bahn ; 33 , 3 ; 164-167
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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