Im Frühjahr 2002 wurde das Mitbestimmungsgesetz mit dem Ziel novelliert, die Aufsichtsratswahlen zu vereinfachen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird der Gesetzgeber bis Ende 2005 die Regelung ändern müssen, nach welcher bei der Wahl durch Delegierte für jeden Wahlvorschlag ein bestimmtes betriebsbezogenes Unterschriftenquorum erforderlich ist. Weiterhin wirft die Neuregelung unter anderem die Fragen auf, ob ein Mitglied des Betriebswahlvorstandes gleichzeitig dem Unternehmens- bzw. Hauptwahlvorstand angehören kann und ob eine Beschlussfassung des Wahlvorstandes mittels moderner Kommunikationstechnologie zulässig ist.
Aktuelle Rechtsfragen der Aufsichtsratswahl nach dem MitbestG 1976
Der Betrieb ; 57 , 48 ; 2582-2584
2004-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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