Am 09.07.2004 stimmte der Bundesrat nach langem politischen Tauziehen der Neufassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu, die als Rechtsverordnung das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) konkretisiert und europäisches Recht umsetzt. Inhaltlich bleibt sie im Vergleich zur alten Fassung sehr vage und auch ihr Anhang enthält keine präzisen Regelungen. Von daher wird viel von der konkreten Umsetzung im Betrieb und den zu erwartenden gerichtlichen Klärungen abhängen.
Die neue Arbeitsstättenverordnung
Verschlechterung des Arbeitsschutze
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 10 ; 598-603
2004-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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