Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gibt die Aufhebung der Richtlinie R 003 (VkBl. 1991 S. 231) und deren neue Fassung am 17.11.2004 bekannt. In der R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form und gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen - wird der Geltungsbereich festgelegt, die zuständigen Behörden für die Bundesrepublik Deutschland für die verschiedenen Bauarten genannt und die Verfahren der Bauart-Zulassung sowie die Zuordnung der entstehenden Kosten aufgeführt. Die Richtlinie erläutert die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE, die Gefahrgutverordnung See - GGVSee, die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt - GGVBinSch und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Nr. 223 Bekanntmachung zu Richtlinien zu den Gefahrgutvorschriften



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 58 , 23 ; 594-599


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch