Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird bekannt gegeben, welche Richtlinien zu den Gefahrgutvorschriften aufgehoben, in neuer Fassung bekannt gegeben, von BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) und BAM (Bundesamt für Materialforschung) überarbeitet bzw. auf deren Aufhebung geprüft werden oder deren Inhalt in die RSE (Richtlinien zu Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) überführt werden. Bei den Richtlinien handelt es sich überwiegend um die Technischen Richtlinien Tank (TRT) der ADR/RID. Die unter Punkt 7 aufgeführten Richtlinien, die aufgehoben und in neuer Fassung bekannt gegeben werden, sind im Text vollständig wiedergegeben.


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    Titel :

    Nr. 77 Bekanntmachung zu Richtlinien zu den Gefahrgutvorschriften



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 57 , 7 ; 178-185


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch