Bestellte On-Board-Units (OBUs) zur automatischen Mauterfassung müssen nicht innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist eingebaut werden. Allerdings besteht die Pflicht zum Einbau, da OBUs nur für diesen Zweck bestimmt sind, und könnte bei Verzug die Servicestelle Lager- und Verwaltungskosten geltend machen. Bei Nichteinbau sind die entstandenen Kosten für Verwaltungsaufwand und Personalisierung der OBUs vom Besteller zu tragen.


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    Titel :

    Bestellte OBUs müssen auch eingebaut werden


    Untertitel :

    Unternehmen muss Kosten für Verwaltungsaufwand und Personalisierung bei Nichteinbau tragen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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