Der Beitrag bringt einen Auszug aus dem Projektbericht 2003 der Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW. Das Projekt wird vom Ministerium für Verkehr, Energie und landesplanung des Landes NRW gefördert. Der bericht stellt die Arbeit der Schlichtungsstelle Nahverkehr vor und fasst wesentliche Ergebnisse aus dieser Arbeit zusammen. Für Verspätungen und verpasste Anschlüsse schließt das Kleingedruckte der Verkehrsunternehmen bisher jede Haftung aus. Die Unternehmen orientieren sich nach wie vor bei den Kundenrechten an der alten Eisenbahnverkehrsordnung, die den Unternehmen das Privileg eines grundsätzlichen Haftungsausschlusses bei Verspätungen, bei Ausfall von Zügen oder bei vielen sonstigen Leistungsschwächen verschafft. Die Einrichtung der bundesweit ersten "Schlichtungsstelle Nahverkehr" ist für viele Fahrgäste ein wichtiges "Anschlussstück". Dort wird im Streitfall zwischen Kunden und Verkehrsunternehmen geschlichtet, Rechtsfragen beantwortet, Hilfen für den richtigen Beschwerdeweg gegeben sowie Tipps und Informationen rund um den ÖPNV bereit gehalten. Die Zahl der Kundenkontakte lag 2003 bei 160 % im Vergleich zum Vorjahr.
Mehr Rechte für Fahrgäste: Schlichtungsstelle Nahverkehr
Ein Projekt der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen
derFahrgast ; 24 , 3 ; Beilage 1-8
01.01.2004
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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