Die Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe bei baulichen Maßnahmen an Infrastrukturanlagen sind in der KoRil 809 der DB AG festgelegt. Zunächst müssen die Grundideen eines Projekts auf technische Machbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen begutachtet und ein Projektleiter definiert werden. In der Vorplanungsphase wird ein fester Projektauftrag formuliert, der in der Entwurfplanungsphase konkretisiert und vom EBA genehmigt werden muß. Wirtschaftliche und umweltbezogene Auflagen sind zu berücksichtigen. In der Ausführungsplanung wird ein öffentliches Vergabeverfahren mit genauer Leistungsbeschreibung eröffnet sowie in der Realisierungsphase ein Bauüberwacher Bahn und Bauleiter benannt. Erst nach erfolgter technischer Abnahme und ausführlicher Dokumentation wird das Projekt vollständig abgeschlossen.
Planung und Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen nach Ril 809
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 231-248
01.01.2004
18 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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