Das Urteil des schwedischen Arbeitsgerichts war der endgültige Schlusspunkt für die Freifahrtberechtigung der Mitarbeiter beim Bahnwerk (Banverket). Das Gericht folgte auf der ganzen Linie der Argumentation des Arbeitgebers, dass die Freifahrt kein Gegenstand der Tarifvereinbarung gewesen sei. Damit sei der Arbeitgeber berechtigt, die Fahrvergünstigungen abzuschaffen. Seit die SJ 2001 eine Aktiengesellschaft wurden, fand die Freifahrt der Mitarbeiter des Bahnwerks ein Ende, einer Vergünstigung, die Eisenbahner seit 1863 genossen und die offenbar in einem königlichen Brief von 1908 festgeschrieben wurde. Das Bahnwerk hat mit dem Produkt der SJ (Reisen) nichts zu tun.
Farväl till frikorten efter AD
Ein Lebewohl für die Fahrvergünstigungen nach Arbeitsgerichtsurteil
Rallaren ; 16 , 1 ; 22-23
2004-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Schwedisch
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