Am 23./24.09.2003 verabschiedete in Dresden der Länderausschuss Eisenbahnen und Bergbahnen (LAEB) in seiner 111. Sitzung die Anweisung für den Fahrbetrieb (AnFab) für die Bundeseisenbahnen und die Ländereisenbahnen. Ziel ist die Harmonisierung des betrieblichen Regelwerks der Eisenbahnen in Deutschland vor dem Hintergrund der Bahnreform, da es unter dem allgemeinen Dach der EBO die zwei unterschiedlichen Fahrdienstvorschriften für die bundeseigene, nun privatisierte Bahn und die nicht bundeseigenen Eisenbahnen gibt. Die vorerst als Arbeitspapier beschlossene AnFab soll in 3 Stufen zu einer einheitlichen Fahrdienstvorschrift Bund/Länder führen. In Fortsetzung von I0441232 präsentiert der 2. Teil des Beitrags den Entwurf mit der zugehörigen Kommentierung von § 7 bis § 12. Diese Paragraphen sind Teil des Abschnitts II Züge fahren und behandeln u.a. die Themen Fahrpläne, Regelung der Zugfolge und Prüfen des Fahrweges. Fortsetzung folgt in I0442341.
Die Anweisung für den Fahrbetrieb
Grundlage für ein harmonisiertes betriebliches Regelwerk der Eisenbahnen in Deutschland
Deine Bahn ; 32 , 4 ; 220-228
2004-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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