Im Hintergrund der steigenden Insolvenzzahlen und Aufsehen erregenden Unternehmenszusammenbrüchen steht das Versagen von Management und Aufsichtsrat im Blick der Kritik. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Nachdem im 1. Teil (I0348480) die Haftung gegenüber der Gesellschaft behandelt wurde und im 2. Teil (I0348505) die Schadensersatzansprüche der Aktionäre der AG wird der Beitrag mit den Ersatzansprüchen geschädigter Dritter fortgesetzt. Im Vordergrund stehen dabei die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern, die Haftung im Falle deliktischer Schädigungen Dritter und die öffentlich-rechtliche Haftung.
Die Haftung des Vorstands der AG
Teil 3
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 22 ; 950-952
2003-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Die Haftung des Vorstands der AG
IuD Bahn | 2003
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