Nachdem in Teil 1 (I0348480) die Haftung gegenüber der Gesellschaft behandelt wurde - Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches der Gesellschaft durch die Gesellschaft, durch besondere Vertreter, durch Gesellschaftsgläubiger, durch den Insolvenzverwalter - wird der Beitrag mit den Schadensersatzansprüchen der Aktionäre der AG fortgesetzt. Ein eigener Schadensersatzanspruch der Aktionäre besteht aus unerlaubter Handlung gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einer Schutzgesetzverletzung. Eine weitere Haftungsquelle für Vorstandsmitglieder kann sich aus der kapitalmarktrechtlichen Prospekthaftung ergeben. Ferner besteht eine weitere Haftungsquelle für Manager gegenüber Anlegern im Bereich der Sekundärmarktpublizität im Besonderen im Rahmen unrichtiger oder unvollständiger Ad-hoc-Mitteilungen. Der Beitrag wird fortgesetzt mit Ersatzansprüche geschädigter Dritter.
Die Haftung des Vorstands der AG
Teil 2
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 21 ; 905-910
2003-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Haftung des Vorstands der AG
IuD Bahn | 2003
|Die Haftung des Vorstands der AG
IuD Bahn | 2003
|Online Contents | 1994