Das Mutterschutzrecht ist Bestandteil des Arbeitsrechts und es bringt neben dem Schutz der Mütter und werdenden Mütter auch entsprechende Belastungen für den Arbeitgeber: u. a. gesetzliche Beschäftigungsverbote, Einschränkungen bei den Kündigungsmöglichkeiten und finanzielle Einbußen. Das am 20.06.2002 in Kraft getretene Mutterschutzgesetz (MuSchG) stellt eine Verbesserung dar, die aber auch zu einer Zurückhaltung der Arbeitgeber bei der Einstellung von Frauen führen kann. Im Beitrag wird das neue MuSchG vorgestellt und es wird über das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch nach einer vorliegenden Schwangerschaft berichtet. Die Rechtsprechung des BAG und des EuGH zu diesem Fragerecht befindet sich derzeit im Fluss, mit einer Tendenz in Richtung der Stärkung des Diskriminierungsschutzes.
Mutterschutz - Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 17 ; 738-741
2003-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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